COVID-19-Notmaßnahmenverordnun 04. Jänner 2021
Ich habe meinen Salon OFFEN !!
Laut dieser Verordnung, darf ich meine Dienstleistung als Hundefrisör ausüben, da ich kontaklos arbeiten kann.
„Kundenbereiche von allen Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die nicht körpernah erbracht werden, dürfen betreten werden.“