Impressum / AGB

Inhaber der Website

Kleinunternehmer / Umsatzsteuerbefreit  gemäß    § 6 Abs.1 Z 27 UStG
Lili`s Fellstüberl – Kleinunternehmer, Einpersonenunternehmen ( EPU )
 
Fürnkranz Isabella
Hörmanns 5
A- 3961 Hörmanns bei Weitra
 Handy: +43 (0) 680 / 130 20 74
Mail: info@lilis-fellstueberl.at
Web: www.lilis-fellstueberl.at

BANKVERBINDUNG für Begleichung einer Ausfallsgebühr. 
Raiffeisenbank Oberes Waldviertel
Kontoinhaber: Isabella Fürnkranz
IBAN: AT87 3241 5000 0605 4092
BIC: RLNWATWWOWS

Zuständigkeit:
 Bezirkshauptmannsschaft 3950 GMÜND
Marktgemeinde 3961 Großdietmanns
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 Haftungshinweis:
 
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AGB für die Terminvereinbarung und Leistung:

Bitte nehmen sie Ihren vereinbarten Termin wahr, vereinbarte Termine sind verbindlich !

 1. ) Lilis Fellstüberl arbeitet nur nach Terminvereinbarung. Sollten Sie verhindert sein, verpflichten Sie sich, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit der gebuchte Termin NEU vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht abgesagt, wird eine Ausfallsentschädigung von € 40,- berechnet, welche innerhalb 7 Tage auf mein Konto  einbezahlt werden muß!

 2. ) Die Haftung von Lilis Fellstüberl wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden / Verletzungen entstehen, so übernehme ich die dafür notwendigen Tierarztkosten, bei Vorlage der Rechnung. Verletzungen müssen Lilis Fellstüberl umgehend gemeldet werden.

 3. ) Lilis Fellstüberl haftet nicht, wenn durch starke Verfilzung oder zu starke Unruhe (zappeln, springen, toben, beißen, ) des Hundes / Katze, das Tier bei den Pflegemaßnahmen trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt oder geschädigt wird.

" Ich arbeite nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitte ich, den Termin unbedingt rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit ich diesen Termin neu vergeben kann. Bei kurzfristig abgesagten oder gar nicht abgesagten bzw. versäumten Terminen behält sich der Hundesalon Lili´s Fellstüberl vor, die gebuchte Pflegeleistung  in Rechnung zu stellen. Hierfür soll die Gebühr, innerhalb 7 Tage, auf mein Konto einbezahlt werden "! 
Isabella Fürnkranz
AUSZUG VOM AbGb.:

§ 1168 ABGB Vereitlung der Ausführung

  …..Unterbleibt die Ausführung des Werkes, so gebührt dem Unternehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Bestellers liegen daran verhindert worden ist; er muß sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Wurde er infolge solcher Umstände durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt, so gebührt ihm angemessene Entschädigung. Laut § 1168 ABGB.